Widerrufsrecht der Bauherren!
Hinweispflicht der Baufirmen auf Widerrufsrecht
Handwerker besprechen und beschließen häufig technische Fragen praxisnahe auf der Baustelle und schließen den Bauvertrag gleich mit ab. Achtung! Dies birgt seit einiger Zeit nicht unerhebliche Gefahren mit sich. In Anlehnung an §312 b BGB kann jeder private Bauherr einen Vertrag binnen 14 Tagen widerrufen , wenn dieser außerhalb der Geschäftsräume eines Unternehmers abgeschlossen worden ist. Das betrifft hauptsächlich Bauunternehmer und Handwerksbetriebe, die Reparatur- und Sanierungsarbeiten übernehmen oder einfache Umbauten, die regelmäßig ohne Architekt ausgeführt werden. Bei allen " außerhalb von Geschäftsräumen " abgeschlossenen Verträgen mit Verbrauchern, privaten Bauherren, besteht für Bauunternehmer eine Hinweispflicht bzgl. des Widerrufsrecht. Es ist daher ratsam das Vereinbarte samt Widerrufsbelehrung schriftlich zu fixieren. Bei Verstoß verlängert sich die Widerrufsfrist auf ein Jahr. Ausnahmen gelten bei erheblichen Umbauten, die einem Neubau gleichkommen.