Prozessvermeidung durch selbständige Beweisverfahren
Häufiger Streitpunkt zwischen den am Bauvertrag beteiligten Parteien, während oder auch nach der Bauphase, entzündet sich an der Fragestellung, ob ein wesentlicher Baumangel vorliegt. Hierfür hat der Gesetzgeber ein eigenes Verfahren bereitgestellt, dass früher als "Beweissicherungsverfahren" zwischenzeitlich als "selbständiges Beweisverfahren" bezeichnet wird. Hiernach kann zur Klärung von Sachfragen, ohne das gegebenenfalls strittige Rechtsfragen, deren Klärung in einem zeitaufwendigen Bauprozess herbeigeführt werden müsste, im gerichtlichen Antragsverfahren nach Erlass eines Beweisbeschluss und der Beauftragung eines Sachverständigen ein Gutachten beitragen. Dies ist in der Regel zeitsparender als ein aufwendiger Bauprozess und darüber hinaus auch häufig günstiger.Ein nicht zu unterschätzender Nebeneffekt liegt darin, dass eine kontradiktorische Auseinandersetzung in dieser Phase oftmals vermeidbar ist.