Schadensregulierung nach Verkehrsunfall
Smart-repair muss gleichwertig sein
Nicht selten drängen KFZ-Haftpflichtversicherer den Unfallgegner ihres Versicherungsnehmers über vertragsgebundene KFZ-Werkstätte zu Reparaturmaßnahmen, die umgangssprachlich als " smart-repair " bezeichnet werden. Hierbei handelt es sich um Ausbesserungsmaßnahmen mit geringerem Aufwand. Anstatt dem Austausch einzelner Teile wird deren Reparatur, beispielsweise durch Ausbeulen, vorgenommen. Dies kann für Selbstzahler durchaus sinnvoll sein. Als Geschädigter eines, durch einen anderen verursachten und damit haftenden, Verkehrsunfalls steht Ihnen ein Schadensersatzanspruch zu. Maßstab hierfür ist der Ausgleich Ihres Vermögenschadens. Nur wenn die " smart-repair " gleichwertig ist müssen Sie im Rahmen Ihrer Schadenminderungspflicht den Einwand der gegnerischen Versicherung beachten. Zur Vermeidung von Streitigkeiten in diesem Zusammenhang kann es von Vorteil sein, wenn zur Ermittlung der Höhe des Schadens bereits vorab ein neutraler Sachverständiger beigezogen wird, jedenfalls wenn der Schaden die Bagatellgrenze übersteigt. Im übrigen sind auch dessen Kosten ebenso wie die Anwaltskosten regelmäßig als Rechtsverfolgungskosten erstattungsfähig. Es lohnt sich deshalb rechtzeitig - vor Reparatur- anwaltlichen Rat einzuholen!