Qualifizierter Mietspiegel für Schwäbisch Gmünd
Mieterhöhungsverlangen an formale Anforderungen gebunden!
Seit 1.April 2018 gilt für Wohnraummiete auf den Gemarkungen der Gemeinden Schwäbisch Gmünd, Lorch, Mutlangen sowie Waldstetten ein sogenannter "qualifizierter Mietspiegel" . Demzufolge haben sich die formalen Voraussetzungen bei einer vom Vermieter verlangten Mieterhöhung über die auch bisher geltenden Regelungen hinaus geändert. Die Bezugnahme auf die bloße Vergleichsmiete genügt demnach nicht mehr. Zwar hat der Gesetzgeber für formal fehlerhafte Verlangen gewisse Heilungsmöglichkeiten eingeräumt, diese sind jedoch regelmäßig mit Kosten zu lasten der Vermieter verbunden. Anwaltlicher Rat vor Ausspruch der Mieterhöhung kann daher für den Vermieter von Vorteil sein.