Erscheinungspflicht von Zeugen
Rolf Schwarz • 7. Mai 2019
Zeugenladung durch Polizei
Nach § 163 Abs.3 StPO ist eine generelle Pflicht zum Erscheinen bei einer polizeilichen Ladung zur Vernehmung als Zeuge eingeführt worden. Wegen der weitreichenden Folge für Fälle, in denen der Zeuge auch als Beschuldigter in Betracht kommt, ist anwaltliche Hilfe durchaus angeraten!