Hinweise im Strafrecht! "Vernehmung"
Wenn die Ermittlungsbehörde klingelt
Wenn die Ermittlungsbehörde, namentlich die Staatsanwaltschaft , oder deren Hilfsbeamten, die Polizei , Ihnen gegenüber vorstellig werden, dann sind Sie entweder als Zeuge oder Beschuldigter in deren Blickfeld geraten. Die Unterscheidung hierbei ist im Hinblick auf Ihre Rechte von erheblicher Bedeutung. Häufig beginnt deren Auftritt als sogenannte "informationelle Befragung" . Der Übergang zur "Beschuldigtenvernehmung" wirkt sich jedoch entscheidend auf Ihre Rechte aus. Sie haben nunmehr zunächst das Recht die Aussage zu verweigern. Des Weiteren steht es Ihnen frei eigene Beweisanträge zu stellen und einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Hierauf muss ausdrücklich hingewiesen werden. Bitte beachten Sie, daß einmal gemachte Angaben im Ergebnis zumindest den Erkenntnisstand der Ermittlungsbehörde erhöht, was wiederum die Strafverteidigung tangieren kann. Es ist daher unbedingt ratsam, rechtzeitig anwaltlichen Rat einzuholen und die Verteidigung dem Ermittlungsstand anzupassen. Angaben sind erst dann sinnvoll, nachdem von einem Rechtsanwalt Akteneinsicht genommen wurde.